Teilnahmebedingungen inklusive Datenschutz innovaphone Hackathon 2020
Die Teilnahme am innovaphone Hackathon richtet sich nach folgenden Bedingungen, die mit der Anmeldung akzeptiert werden:
§ 1 Überblick
- Die innovaphone AG, Umberto-Nobile-Straße 15, 71063 Sindelfingen, ist Veranstalter des Hackathon.
- Ziel des innovaphone Hackathon ist es, innovative Apps zu entwickeln und die besten Apps, die während des Events entwickelt werden, zu finden und auszuzeichnen.
- Der Hackathon findet vom 26.03.2020, 16:00 Uhr bis 28.03.2020 um ca. 16:30 Uhr in den Räumlichkeiten der innovaphone AG statt; der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort aus wichtigem Grund zu ändern.
- Die Arbeitsphase der Veranstaltung, das „Coding“, findet vom 26.03.2020, ca. 20:00 Uhr bis 28.03.2020, ca. 13:00 Uhr statt.
Die finale Beurteilung der Jury wird am 28.03.2020, um ca. 15:30 Uhr stattfinden, die Preisverleihung am 28.03.2030 um ca. 16:30 Uhr. Alle Zeitangaben dieses Regelwerkes sind in MEZ angegeben.
- Die Wettbewerbssprache ist Deutsch, darüber hinaus sind englische Beiträge herzlich willkommen.
- Für den Hackathon schließen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Teams zusammen und arbeiten in diesen Teams gemeinsam an der Aufgabenstellung, die jedes Team für sich selbst definiert.
- Eine durchgehende und kostenfreie Verpflegung aller Teilnehmer an den drei Veranstaltungstagen wird durch den Veranstalter sichergestellt.
- In einem abgetrennten Bereich gibt es für Teilnehmer die Möglichkeit sich zu entspannen oder zu schlafen.
§2 Teilnahmeberechtigung
- Der innovaphone Hackathon ist grundsätzlich offen für alle volljährigen Software-Begeisterten und richtet sich vorwiegend an Studenten und Young Professionals mit hohem Interesse und idealerweise ersten Erfahrungen in den, im Überblick oben genannten, Technologien oder Anwendungen. Als Nachweis der Volljährigkeit ist ein gültiger Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein) zur Veranstaltung mitzubringen. Kann ein solcher nicht vorgelegt werden, kann die Teilnahme vom Veranstalter verweigert werden.
- Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen.
- Mitarbeiter der innovaphone AG dürfen am innovaphone Hackathon teilnehmen. Für sie steht ein begrenztes Kontingent an Plätzen zur Verfügung.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Angestellte/r eines Unternehmens, einer öffentlichen Einrichtung oder einer Bildungseinrichtung sind, sind selbst dafür verantwortlich, dass sie durch ihre Teilnahme am Hackathon nicht die Regeln ihrer jeweiligen Institution bzw. ihres Arbeitgebers verletzen.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich über das auf der Webseite https://www.innovaphone.com/de/services/hackathon.html angegebene Registrierungsformular zur Veranstaltung anmelden. Die Registrierung wird spätestens am 19.03.2020 um 24 Uhr geschlossen. Der innovaphone Hackathon hat eine bestimmte Kapazitätsgrenze für die Teilnehmeranzahl. Der Veranstalter behält sich deshalb zu jeder Zeit vor, die Registrierung zu schließen.
- Ein Anspruch auf eine Teilnahme am innovaphone Hackathon besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§3 Check-In / Team-Findung / Arbeitsmittel
- Jeder Teilnehmer muss sich (bis spätestens zum 19.03.2020 um 24 Uhr) vorab online und am ersten Tag (26.03.2020) der Veranstaltung persönlich bis 17:00 Uhr vor Ort anmelden, sonst ist eine Teilnahme am innovaphone Hackathon ausgeschlossen.
- Am Donnerstag, 26.03.2020, gegen ca. 17:00 Uhr wird eine moderierte Session stattfinden, bei der weitere Instruktionen, Regeln und Bedingungen vorgestellt werden.
- Teams können aus minimal drei und maximal fünf Personen zu einer entstehenden/bestehenden Idee gebildet werden. Teilnehmer dürfen nicht mehreren Teams angehören. Nach dem Einreichen der Ideen gemeinsam mit der Teamregistrierung (siehe Kapitel 4), ist eine Teamänderung nicht mehr erlaubt.
- Der Veranstalter ist nicht für Auseinandersetzungen zwischen Teammitgliedern verantwortlich und wird auch nicht zu einer Schlichtung assistierend eingreifen.
- Die IT-Ausstattung des innovaphone Hackathon steht unter dem Motto „bring your own device“. Das heißt, dass die Teilnehmer ihre eigene Hard- und Software mitbringen, typischerweise Notebooks mit bereits installierter Software sowie Lade- und Netzkabel.
- Es darf sowohl kommerzielle als auch frei verfügbare Software verwendet werden. Beim Einsatz kommerzieller Software sind die Teilnehmer verpflichtet, über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck zu verfügen.
§4 Ideen / Beiträge / Einreichungen
- Die Teams finden ihre Ideen und definieren ihren Beitrag selbst.
- Die Beiträge/Einreichungen der Teams müssen am 26.03.2020 bis 17:30 Uhr komplett eingereicht worden sein und folgende Informationen umfassen:
- Titel der App/der Anwendung
- Slogan der App/der Anwendung
- kurze Beschreibung der App/der Anwendung (Länge ca. 500 Wörter)
- Name des Teams und der einzelnen Teammitglieder
- Zusätzlich und optional möglich ist ebenfalls die Einreichung von Bildern oder Fotos, der Name der Plattform für die entwickelt wird, die URL zu GitHub, Videos, Präsentationsfolien oder ähnliche Materialien, die die Teams der Jury zur Verfügung stellen möchten.
- Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie unvollständig, unangemessen oder beleidigend sind. Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen des Veranstalters. Die Teilnehmer und Teams stellen bitte sicher, dass die Beiträge in diesem Sinne für alle Betrachtenden angemessen sind.
- Durch Abgabe des Beitrags stimmen die Teilnehmer der Teams den offiziellen Regeln zu.
§5 Anforderungen an die Beiträge / Apps / Anwendungen
- Die Teams sollten – wenn möglich - eine App/Anwendung entwickeln.
- Es darf bereits vor dem Hackathon bestehender Code verwendet werden. Der Code der zur Integration des bereits bestehenden Codes in die bereitgestellten Plattformen notwendig ist, muss aber auf der Veranstaltung neu geschrieben werden. Die Teams müssen kenntlich machen, welchen Umfang der App/Anwendung sie bereits vor dem Hackathon und welche sie bei der Veranstaltung entwickelt haben.
§6 Preise und Bewertung
- Der Veranstalter prämiert die besten Beiträge mit attraktiven Preisen. Es gibt mindestens drei Hauptpreise, wobei das Preisgeld gleichmäßig zwischen den Mitgliedern des jeweiligen Siegerteams aufgeteilt wird.
- Neben den Hauptpreisen kann es weitere Preise der Sponsoren geben. Die genauen Einzelpreise werden entweder über die Webseite https://www.innovaphone.com/de/services/hackathon.html oder spätestens zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
- Am Samstag, den 28.03.2020 erhalten die Teams ab ca. 15:00 Uhr jeweils ca. 5 Minuten Zeit für eine öffentliche Präsentation ihrer Ergebnisse vor dem versammelten Publikum (den anderen Teilnehmern, die Jury, weitere Gäste).
- Die Jury besteht aus mindestens fünf Jurymitgliedern, die vor der Veranstaltung von der innovaphone AG benannt werden.
- Die Bewertungskriterien seitens der Jury lassen sich in folgende drei Kategorien gliedern:
- Technische Methodik und Umsetzung (beispielsweise die Qualität des Codings, benutzte Algorithmen,…)
- Mehrwert, Potential (beispielsweise Usability, die Praxisrelevanz,…)
- Finale Präsentation („Pitch“, ca. 5 Minuten) vor Publikum und Jury (beispielsweise Verständlichkeit der Idee, Innovationspotential,…)
- Die genauen Bewertungskriterien und deren Gewichtung werden vom Veranstalter und der Jury vor Beginn der Wettbewerbszeit kommuniziert und stehen über die gesamte Veranstaltungsdauer transparent zur Verfügung.
- Alle Teammitglieder, die einen Preis gewonnen haben, müssen, falls nötig, steuerrechtliche Informationen über sich bereitstellen, um den Preis zu erhalten. Wenn dem nicht innerhalb von 30 Tagen nachgekommen wird, kann der Preis durch den Veranstalter aberkannt werden.
- Die Bezahlung von Steuern liegt allein in der Verantwortung der Gewinner.
§7 Geistiges Eigentum / Verwendung des Beitrags
- Die Teilnehmer bleiben Eigentümer der Beiträge. Durch Abgabe des Beitrags gewähren die Teilnehmer dem Veranstalter die unwiderruflichen, lizenzfreien, weltweiten Rechte und Lizenzen an dem Beitrag, um diesen in Verbindung zum Hackathon entstandenen Urheberrechten sowie allenfalls Marken, Patenten und anderen Schutzrechten des geistigen Eigentums zu benutzen, zu überdenken, zu bewerten, zu testen oder auf andere Weise zu analysieren und den Beitrag für Werbezwecke zu verwenden. Es beinhaltet auch das Recht, die jeweiligen Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu verändern, zu verarbeiten, zu übersetzen und zu vertreiben, auch mittels Vermietung oder Verkaufs, und diese Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen auf Dritte zu übertragen.
- Die Teilnehmer erkennen an, dass der Veranstalter oder Andere eventuell ähnliche oder identische Beiträge entwickelt haben oder entwickeln werden, und dass sie auf mögliche Ansprüche, die aus diesen Ähnlichkeiten resultieren, verzichten. Des Weiteren verzichtet der Teilnehmer ausdrücklich auf das Recht, als Urheber der Arbeitsergebnisse genannt zu werden. Es bleibt innovaphone AG sowie die mit ihnen gem. § 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen sowie anderen Teilnehmern am innovaphone Hackathon unbenommen, unabhängig und eigenständig Funktionalitäten zu erstellen, die denen des Teilnehmers ähnlich sind.
- Der Teilnehmer stellt sicher, dass die Gewährung von Rechten sowie der vorstehende Verzicht weder im Widerspruch zu Rechten Dritter steht, noch durch derartige Rechte be- oder verhindert werden. Auf Verlangen von innovaphone ist der Teilnehmer verpflichtet nachzuweisen, wie er dies sichergestellt hat. Der Teilnehmer sichert zu, im Rahmen des Wettbewerbs, lediglich eigene Ideen und Rechte einzubringen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Verwendung von Rechten Dritter vorab offenzulegen und soweit möglich innovaphone, über eingereichte oder bestehende Schutzrechtsanmeldungen
- Durch die Teilnahme am Hackathon erklärt sich der Teilnehmer bereit, dass der Veranstalter jede Information ohne Gegenleistung nutzen darf, an die sich seine Mitarbeiter erinnern können, um sie in den eigenen Entwicklungen, Produkten oder Services zu verwenden.
- Der Teilnehmer hat nicht das Recht die Logos oder Marken der Sponsoren außerhalb des innovaphone Hackathon zu nutzen oder darzustellen. Das gleiche gilt für die bereitgestellten Technologien oder IP-Adresse.
§8 Allgemeine Regeln
- Durch Registrierung oder Anmeldung oder Teilnahme am innovaphone Hackathon stimmt der Teilnehmer den hier genannten Regeln und den Entscheidungen des Veranstalters bedingungslos zu.
- Änderungen der Regeln und Bedingungen sind dem Veranstalter jederzeit vorbehalten. Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich regelmäßig auf der Internetseite über mögliche Änderungen der Teilnahmebedingungen zu informieren.
- Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, Teilnehmer oder Teams zu disqualifizieren, die gegen die offiziellen Teilnahmebedingungen verstoßen, betrügen, den Ablauf des Hackathon stören oder sich unangemessen verhalten.
- Sollte die Durchführbarkeit des Hackathons nach Ermessen des Veranstalters gefährdet sein, so ist es dem Veranstalter jederzeit vorbehalten, den Hackathon a) zu unterbrechen und nach bestimmter Zeit wieder aufzunehmen, b) andere Maßnahmen zu ergreifen, die in der Situation angemessen erscheinen oder c) den Hackathon zu beenden ohne Preise zu verteilen.
- Durch die Anmeldung oder die Teilnahme am innovaphone Hackathon erklärt der Teilnehmer sich bereit, den Veranstalter, dessen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen schadlos zu halten, für den Fall, dass er sich während der Veranstaltung strafbar macht durch 1) unautorisiertes Eingreifen, 2) das Verletzen von Markenrechten oder anderen vergleichbaren Rechten, 3) durch Streitigkeiten zwischen Teammitgliedern, oder 4) durch Schadensersatzansprüchen durch die Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen.
§9 Privatsphäre und Öffentlichkeit
- Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nach den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Rahmen der Veranstaltungsorganisation verwendet werden dürfen. Die Teilnehmer können jederzeit Auskunft über die über Sie bei der innovaphone AG gespeicherten Daten erhalten und deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung verlangen. Falls Informationen auf einer Internetseite eines Dritten hinterlegt werden, werden diese Informationen nach dessen Datenschutzerklärung verwendet.
- Der Teilnehmer stimmt mit der Anmeldung zu, dass der Veranstalter seine Teilnahme an der Veranstaltung veröffentlichen darf und seine Daten und seinen Beitrag während und nach dem innovaphone Hackathon zu Werbezwecken (bspw. online auf der eigenen Website, auf Internetseiten Dritter oder in den sozialen Netzwerken) in Verbindung mit dem Hackathon verwendet. Der Teilnehmer stimmt ferner zu, dass er während der Veranstaltung gefilmt und fotografiert werden darf und dass der Veranstalter und die Sponsoren den Namen, Abbilder, Fotos, Filme, Kommentare oder andere Aufnahmen ohne Entschädigung für Werbezwecke benutzen dürfen.
§10 Haftung
- Die Haftung des Veranstalters sowie seiner gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es läge ein Fall des Abs. 1 vor.
- Für Schäden durch Vorsatz, grobe oder leichte Fahrlässigkeit durch Dritte oder andere Teilnehmer an eigenen Geräten, an durch Teilnehmer mitgebrachten Gegenständen oder Geräten jeglicher Art, Diebstahl, Beschädigung oder Verlust übernimmt innovaphone keine Haftung. Der Teilnehmer schützt sich und seine Geräte, Garderobe, Daten auf angemessene und umsichtige Art und Weise. Der Veranstalter bemüht sich dabei, nach bestem Wissen über alle möglichen Gefahren und Risiken auf dem Hackathon-Gelände aufzuklären.
- Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die Teilnehmenden auf der Anreise zur Veranstaltung erleiden.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
- Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen insbesondere in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder Sicherheitsgründen, oder die Veranstaltung abzubrechen bzw. im Vorfeld abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
§11 Sonstiges
- Diese Teilnahmebedingungen und das daraus entstehende Rechtsverhältnis unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Stuttgart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen