Working App
Die App zur Arbeitszeiterfassung

In weiten Teilen Europas ist die (elektronische) Arbeitszeiterfassung bereits vorgeschrieben, und auch in Deutschland wird sie nun Pflicht - das beschließt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022. Für viele deutsche Unternehmen war das ein echter Paukenschlag. Geschäftsführer und Personalverantwortliche haben die Qual der Wahl, wenn es darum geht, sich unter unzähligen Anbietern und Softwarelösungen für eine oft kosten- und schulungsintensive Lösung zu entscheiden. 

Ganz gleich, wie die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung in den jeweiligen Ländern genau aussehen – mit der innovaphone Working App sind Unternehmen für sämtliche Szenarien bestens gewappnet!

Was bietet die Working App für Mitarbeiter?

Arbeitnehmer können ihre Arbeits- und Pausenzeiten ganz einfach flexibel und schnell erfassen. Hierzu müssen Sie ihre gewohnte myApps Arbeitsumgebung nicht verlassen – lange Einlernzeiten sowie der permanente Wechsel zwischen verschiedenen Programmen entfallen dadurch ganz. Automatische Hinweise unterstützen hierbei zusätzlich bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Screenshot der Working AppScreenshot der Working App
Screenshot der Working Manager App (Desktop- und Smartphoneansicht)Screenshot der Working Manager App (Desktop- und Smartphoneansicht)

Was bietet die Working App für Personalverantwortliche?

Die Einrichtung der Working App ist mit wenigen Klicks erledigt. Einmal installiert, können Personalverantwortliche die Arbeitszeiten von Mitarbeitenden in der bereits bekannten myApps Arbeitsoberfläche verwalten. Dabei sehen sie auf einen Blick, ob gesetzliche Vorgaben zu Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten sowie der Arbeit an Sonn- und Feiertagen eingehalten werden. Durch entsprechende Informationen in der App werden Mitarbeitende zudem bereits bei der Erfassung ihrer Arbeitszeiten auf eventuelle Verletzungen solcher Vorgaben hingewiesen.

innovaphone Partner aufgepasst - Jetzt Working App kostenfrei nutzen!

 

Sie haben noch kein Zeiterfassungsprogramm? Auch die Working App kann ab sofort über das myApps 4U Programm genutzt und uneingeschränkt als Zeiterfassungstool in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden.   

Sie sind Partner und nutzen noch kein myApps 4U? Hier erfahren Sie mehr. 

Megafon mit myApps Aufschrift, aus dem verschiedene App-Logos fliegenMegafon mit myApps Aufschrift, aus dem verschiedene App-Logos fliegen

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Vorteile für Anwender

Vorteile für Unternehmen

  • Immer und überall verfügbar: Ortsunabhängige Zeiterfassung und Live-Synchronisation auf allen Endgeräten (Desktop-PC, Smartphone, etc.)
  • Einfach, schnell, intuitiv: Nutzerfreundliche und übersichtliche App-Oberfläche
  • Bekannte Arbeitsoberfläche: Zeiterfassung ist in gewohnter Arbeitsumgebung integriert - kein Wechseln zwischen verschiedenen Programmen nötig
  • Schnelle Installation & Einrichtung: Nutzer sind bereits vorhanden und müssen nicht einzeln angelegt werden, da die App in die Telefonanlage integriert ist
  • Hohe Userakzeptanz: Bekanntes System ermöglicht die Zeiterfassung mit wenigen Klicks, ohne Einlernzeit 
  • Rechtskonforme Zeiterfassung: Dokumentationspflicht kann einfach nachgekommen werden, Zeiten können revisionssicher abgespeichert werden 
  • Große Zeitersparnis: schneller Überblick über die geleisteten Stunden und automatisierte Hinweise, falls Handlungsbedarf besteht

Working User App

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Arbeitszeiterfassung mit innovaphone

Sie möchten mehr über die Working App erfahren? Hier finden Sie einen Überblick über alle Features und Funktionen, die Sie ab sofort nutzen können.

Häufig gestellte Fragen zur digitalen Zeiterfassung mit der Working App

Welche Lizenzen benötigt man, um die Working App nutzen zu können?

Pro User wird lediglich eine Working App Lizenz benötigt (keine weiteren Lizenzen, z.B. Portlizenz, erforderlich). Weitere Kosten fallen nicht an. 

Wird meine Arbeitszeit weiter erfasst, wenn ich die App schließe?

Die Working App erfasst die Zeiten auch bei Schließen der App automatisch im Hintergrund weiter. 

Wie kann mein Mitarbeiter die Working App nutzen, wenn er/sie kein Firmendevice hat?

Der Mitarbeiter kann die Working App bei Bedarf auf jedem beliebigen Endgerät im Browser nutzen.

Kann ich meine Zeiten auch nachträglich eintragen, wenn ich es vergessen habe?

Ja, erfasste Zeiten können über den Button „Zeiten hinzufügen“ ganz einfach angepasst werden.

Kann ich die Working App auch dann verwenden, wenn ich keine innovaphone PBX habe? 

Ja, die Working App kann auch ohne die Funktionalität der innovaphone PBX betrieben werden. Zum Betrieb der App wird die myApps Platform benötigt. Das bedeutet: die Nutzung der App ist unabhängig von der Wahl der Telefonanlage. Kosten fallen ausschließlich für die Working App Lizenz an. 

Kann ich die Working App auch außerhalb von Deutschland einsetzen?

Warnungen und Hinweise in der App sind auf die Gesetzeslage in Deutschland optimiert. Nichtsdestotrotz kann die Working App auch außerhalb Deutschlands für die Arbeitszeiterfassung eingesetzt werden. Insbesondere innerhalb Europas müssen sich die Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Arbeitszeitgesetze an den Rahmen halten, den die EU vorgibt, sodass es hier große Ähnlichkeiten gibt. In den Einstellungen der Working App können zudem Anpassungen gemacht werden (z.B. minimale Pausenzeit).

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